Montag

Die Anmeldung

Wichtige Informationen zu der Anmeldung:

  • Um einen Führerschein in einem Mitgliedsstaat zu erwerben muss ein Wohnsitz der mindestens 185 Tage dauert nachgewiesen werden.

  • Ohne eine Bürgerkarte kann eine Anmeldung nur bis 90 Tage gemacht werden.

  • Eine Anmeldung kann in einer beliebigen Stadt in Polen gemacht werben. Diese Stadt stellt den Führerschein aus(*).

(*) Es ist wichtig zu verstehen das zwar ein Recht in Kraft wegen der Erstellung von EU Führerscheinen ist, aber das es sehr viele Details weiterhin gibt, die der Interpretation des Amtes verbleiben. So kann ein Amt entscheiden das der Führerschein nach Ablauft der 185 Tage ausgestellt wird, wobei ein anderes entscheiden kann das er früher ausgestellt wird. Gerade aus diesem Grund sagen einige (aus Erfahrung) das man den EU Führerschein früher kriegt, andere aber das man ihn erst später bekommt.

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